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Wer darf ein Wappen
f�hren?
Die immer noch weit verbreitete
Annahme, Wappen seien dem Adel vorbehalten, ist falsch. Es gibt keinen Grund,
warum B�rgerliche kein Familienwappen f�hren sollten, warum man auf dieses
Familiensymbol, das vielseitig als schm�ckendes Element verwendet werden kann,
verzichten sollte. Jeder hat das Recht ein Wappen anzunehmen. Allerdings darf
sich keine �bereinstimmung mit einem bereits bestehenden Wappen ergeben. Eine
Verwechslung muss ausgeschlossen sein. Schon gar nicht darf ein altes Wappen
adaptiert oder �bernommen werden. Der � 12 des BGB gibt jedem Wappenf�hrenden
die M�glichkeit, gegen eine Wappenanma�ung, d.h. eine �bernahme durch einen
Nichtberechtigten, vorzugehen. Dadurch sind Wappen in gewissen Ma�e gesch�tzt.
Es ist wenig ehrenhaft und macht
keinen guten Eindruck, durch ein �hnliches Wappen aufzufallen, ob die
�hnlichkeit nun beabsichtigt oder unbeabsichtigt zustande kam.
Vielleicht besteht ja bereits ein
Wappen Ihrer Familie, das nur verschollen ist.. Wenn es aber kein Familienwappen
gibt, so hat man doch die M�glichkeit, sich ein „neues Wappen“ auszudenken. Die
Tatsache, dass es bereits Tausende von Wappen gibt, beeintr�chtigt eine
Neusch�pfung in vieler Hinsicht, doch wie Sie dennoch zu einem heraldisch
korrekten Wappenentwurf gelangen k�nnen, wird Ihnen jeder Heraldiker aufzeigen.
Wie finde ich ein
Wappen?
Bevor Sie sich an die Arbeit machen,
ein neues Wappen zu stiften und schaffen, �berpr�fen Sie die M�glichkeit, ob
nicht bereits ein Wappen f�r Ihre Familie besteht.
Sie k�nnen sich vereinfachend an einen
Heraldiker oder ein Heraldik-Forum wenden, die dann in der Regel auch f�ndig
werden bzw. kein Familienwappen ermitteln.
Andererseits kann die pers�nliche
Forschung auch von Vorteil sein, lernen Sie doch einen Teil Ihrer Ahnen kennen,
denn um ein Wappen zu erforschen, m�ssen Sie auch Ihre m�nnlichern Ahnen
wenigstens bis in die dritte aber m�glichst bis zur f�nften Generation vor Ihnen
zur�ckverfolgen.
Sammeln Sie Namen, Lebensdaten, Berufe
und die Ursprungsheimat Ihrer Vorfahren im Mannesstamm. Vermerken Sie auch
Auff�lligkeiten und besondere Taten, sowie Leistungen und Charaktermerkmale der
Ahnenreihe, denn all dies k�nnte f�r die Wappengestaltung sp�ter wichtig sein.
Sollten Sie unter den Vorfahren
Adelige oder h�here Beamte, Mitglieder von Z�nften oder der Geistlichkeit
vorfinden, besteht durchaus die M�glichkeit, das bereits ein Wappen Ihrer
Familie verliehen wurde.
Sie k�nnen diese Ahnenliste einem
Heraldischen Verein zusenden, um pr�fen zu lassen, ob ein Wappen vorhanden ist;
Sie k�nnen aber auch im Kreis Ihrer Familie nachforschen, ob sich dort jemand an
ein Wappen erinnert. Oder Sie finden einen Stammbaum der das Wappen beinhaltet,
ebenfalls in Familienurkunden, Hochzeitsanzeigen k�nnte ein Hinweis gegeben
sein, oder auf Schr�nken, Truhen und anderem Mobiliar.
Auch in Familienb�chern von St�dten
und Gemeinden lassen sich u.U. Hinweise finden, nicht zu vergessen st�dtische
Archive die meistens Siebmachers Wappenbuch oder Rietsaps allgemeine
Wappensammlung ausliegen haben wo Sie f�ndig werden k�nnen.
Sollten Sie in einer Wappensammlung
ein Familienwappen Ihres Namens finden, muss �berpr�ft werden, ob Sie zur
F�hrung dieses Wappens berechtigt sind. Namensgleichheit ist nicht
gleichbedeutend dass diese Familie zwangsl�ufig mit Ihnen verwandt ist.
Erst wenn Ihre Ahnenforschung den
genealogischen Nachweis der Verwandtschaft erbringt, d�rfen auch Sie das Wappen
f�hren.
Sollte kein Verwandtschaftsverh�ltnis
vorliegen lernten Sie bei der Durchsicht der verschiedensten Wappenb�cher doch
eine Vielzahl von Wappen kennen, die Ihnen bei einer Neustiftung Ihres
Familienwappens von Nutzen sein k�nnen, soweit es die Wappengestaltung betrifft.
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