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Entscheidung zum
eigenen Wappen
War die Suche nach einem �berlieferten
Familienwappen erfolglos, haben alle Familienunterlagen keine Hinweise auf ein
solches ergeben, so ist mit ziemlicher Sicherheit davon auszugehen, dass
tats�chlich kein Wappen Ihrer Familie besteht.
Nun gehen Sie den n�chsten Schritt und
stiften selbst ein Wappen f�r sich und alle Nachkommen im Mannesstamm Ihrer
Familie. Dazu k�nnen Sie einen erfahrenen Heraldiker oder auch eine Wappenrolle
mit der Gestaltung des Wappens beauftragen, denen Sie Ihre Forschungsergebnisse
aus der zuvor erfolgten Ahnenforschung �berlassen und Ihre Vorstellungen zur
Wappenerstellung mitteilen, oder Sie gestalten Ihr Wappen – bei grafischem
Geschick – selbst.
Die eigene Gestaltung hat gegen�ber
der Vergabe an einen Heraldiker einige Vorteile: Sie kennen sich in der
Familiengeschichte bestens aus. Und Sie wissen selbst am besten, was sie wollen.
Der Nachteil den Sie gegen�ber einem Heraldiker haben, besteht darin, das Sie
nicht wissen ob Ihr Entwurf den heraldischen Regeln entspricht.
Der f�r mich wichtige Gesichtspunkt
der Eigengestaltung ist aber, dass Sie Spa� gewinnen mit Ihrer
Familiengeschichte und der Besch�ftigung mit der Heraldik.
Sollten sich dennoch Schwierigkeiten
bei der Endgestaltung des Wappens ergeben, k�nnen Sie immer noch einen
Heraldiker zu Korrekturen Ihres Entwurfs hinzuziehen.
Die Gestaltung
Ein Vollwappen wie Sie es erstellen
wollen, besteht aus dem Schild, dem Helm, der Helmdecke und der Helmzier.
Devisen und Wahlspr�che k�nnen das Wappen vervollst�ndigen.
Der Schild enth�lt die
Hauptbestandteile des Wappens, n�mlich die Farben und das Wappenbild. Der Inhalt
des Schildes ist so wichtig, dass sogar die Schildform f�r Ihr Wappen
unerheblich ist. Deren Bestimmung bleibt Ihnen �berlassen, sind jedoch durch die
heraldischen Regeln eingeschr�nkt. Wichtig ist bei dem Vollwappen, dass alle
Elemente des Schildes und des Oberwappens (Helmzier- und Decke) zueinander
passen.
Zu beachten ist, dass bei einem
b�rgerlichen Wappen die typischen Adelsattribute (B�gelhelm) nicht gestattet
ist.
Der wichtigste Teil des Wappens – ist
wie bereits erw�hnt – der Schild, er beinhaltet die Farbe und das Wappenbild.
Das wesentlichere Merkmal ist die Farbe, Farben sind noch auf gr��ere
Entfernungen sichtbar, wenn die Bilder noch nicht zugeordnet werden k�nnen
Grunds�tzlich sollen m�glichst wenige Farben verwendet werden, am besten nur
zwei, wobei Gold und Silber, heraldisch auch als gelb und wei� dargestellt als
Metalle gelten. Die vier Grundfarben sind also Rot, Blau, Gr�n und Schwarz. Die
wichtigste heraldische Regel die Sie unbedingt beachten m�ssen lautet:
Niemals Farbe auf Farbe und niemals Metall auf Metall; immer nur Farbe auf
Metall, oder Metall auf Farbe.
Entscheiden Sie nach der heraldischen
Regel und Ihren Vorstellungen die Farbgebung Ihres Wappens Hat Ihre Familie eine
Lieblingsfarbe oder Sie selbst? Sie k�nnen auch die Farben Ihres Geburtsortes,
oder des Ihres Vaters oder des �ltesten Vorfahren w�hlen. Kommunale Wappen
geben Auskunft �ber deren Wappenfarbe; In meinem Falle waren es die Wappenfarben
der Stadt Gernsheim in Rot/Silber.
Das Schildbild kann sowohl aus dem
nat�rlichen Umfeld, Mensch, Tier, Pflanzen usw. kommen, oder ein so genanntes
Heroldsst�ck sein. Heroldst�cke sind Schild-Teilungen die von Schildrand zu
Schildrand gehen, wie Wellenbalken, Rauten u.�. Lautet Ihr Name z.B. Fischer
stelle ich mir einen Wappenschild in Blau/Gold vor der mittig von einem blauen
Wellenschnitt geteilt wird und im unteren goldenen Teil einen blauen Fisch
beinhaltet.
Als Helmzier finden in der Regel
nat�rliche Gegenst�nde wie B�sche von Federn, Geweihe u.s.w. Verwendung, oftmals
auch Menschen und Tiere. Im Falle Fischer k�nnte also auch ein Mensch mit einem
Fisch in der ausgestreckten Hand als Helmzier Verwendung finden. Sie k�nnen in
Ihrem Familienwappen aber auch ein Merkmal Ihrer Familie in die Helmzier setzen,
das im Schild keinen Platz mehr fand.
Wenn jetzt als Ergebnis Ihrer
�berlegung und Ahnenforschung ein heraldisch korrektes Wappen vor Ihnen liegt,
k�nnen Sie es in einen passenden Rahmen als Schmuckst�ck an einen besonderen
Platz Ihrer Wohnung h�ngen. Weitere Originale k�nnen Sie f�r die m�nnlichen
Verwandten erstellen, die ebenfalls berechtigt sind, das Wappen zu f�hren.
Mit der Eintragung des Wappens in eine
Wappenrolle ist der Rechtsschutz nach � 12 des BGB gew�hrleistet.

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