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Entscheidung zum eigenen Wappen

War die Suche nach einem �berlieferten Familienwappen erfolglos, haben alle Familienunterlagen keine Hinweise auf ein solches ergeben, so ist mit ziemlicher Sicherheit davon auszugehen, dass tats�chlich kein Wappen Ihrer Familie besteht.

Nun gehen Sie den n�chsten Schritt und stiften selbst ein Wappen f�r sich und alle Nachkommen im Mannesstamm Ihrer Familie. Dazu k�nnen Sie einen erfahrenen Heraldiker oder auch eine Wappenrolle mit der Gestaltung des Wappens beauftragen, denen Sie Ihre Forschungsergebnisse aus der zuvor erfolgten Ahnenforschung �berlassen und Ihre Vorstellungen zur Wappenerstellung mitteilen, oder Sie gestalten Ihr Wappen – bei grafischem Geschick – selbst.

Die eigene Gestaltung hat gegen�ber der Vergabe an einen Heraldiker einige Vorteile: Sie kennen sich in der Familiengeschichte bestens aus. Und Sie wissen selbst am besten, was sie wollen. Der Nachteil den Sie gegen�ber einem Heraldiker haben, besteht darin, das Sie nicht wissen ob Ihr Entwurf den heraldischen Regeln entspricht.

Der f�r mich wichtige Gesichtspunkt der Eigengestaltung ist aber, dass Sie Spa� gewinnen mit Ihrer Familiengeschichte und der Besch�ftigung mit der Heraldik.

Sollten sich dennoch Schwierigkeiten bei der Endgestaltung des Wappens ergeben, k�nnen Sie immer noch einen Heraldiker zu Korrekturen Ihres Entwurfs hinzuziehen. 

Die Gestaltung

Ein Vollwappen wie Sie es erstellen wollen, besteht aus dem Schild, dem Helm, der Helmdecke und der Helmzier. Devisen und Wahlspr�che k�nnen das Wappen vervollst�ndigen.

Der Schild enth�lt die Hauptbestandteile des Wappens, n�mlich die Farben und das Wappenbild. Der Inhalt des Schildes ist so wichtig, dass sogar die Schildform f�r Ihr Wappen unerheblich ist. Deren Bestimmung bleibt Ihnen �berlassen, sind jedoch durch die heraldischen Regeln eingeschr�nkt. Wichtig ist bei dem Vollwappen, dass alle Elemente des Schildes und des Oberwappens (Helmzier- und Decke) zueinander passen.

Zu beachten ist, dass bei einem b�rgerlichen Wappen die typischen Adelsattribute (B�gelhelm) nicht gestattet ist.

Der wichtigste Teil des Wappens – ist wie bereits erw�hnt – der Schild, er beinhaltet die Farbe und das Wappenbild. Das wesentlichere Merkmal ist die Farbe, Farben sind noch auf gr��ere Entfernungen sichtbar, wenn die Bilder noch nicht zugeordnet werden k�nnen Grunds�tzlich sollen m�glichst wenige Farben verwendet werden, am besten nur zwei, wobei Gold und Silber, heraldisch auch als gelb und wei� dargestellt als Metalle gelten. Die vier Grundfarben sind also Rot, Blau, Gr�n und Schwarz. Die wichtigste heraldische Regel  die Sie unbedingt beachten m�ssen lautet: Niemals Farbe auf Farbe und niemals Metall auf Metall; immer nur Farbe auf Metall, oder Metall auf Farbe.

Entscheiden Sie nach der heraldischen Regel und Ihren Vorstellungen die Farbgebung Ihres Wappens Hat Ihre Familie eine Lieblingsfarbe oder Sie selbst? Sie k�nnen auch die Farben Ihres Geburtsortes, oder des  Ihres Vaters oder des �ltesten Vorfahren w�hlen. Kommunale Wappen geben Auskunft �ber deren Wappenfarbe; In meinem Falle waren es die Wappenfarben der Stadt Gernsheim in Rot/Silber.

Das Schildbild kann sowohl aus dem nat�rlichen Umfeld, Mensch, Tier, Pflanzen usw. kommen, oder ein so genanntes Heroldsst�ck sein. Heroldst�cke sind Schild-Teilungen die von Schildrand zu Schildrand gehen, wie Wellenbalken, Rauten u.�. Lautet Ihr Name z.B. Fischer stelle ich mir einen Wappenschild in Blau/Gold vor der mittig von einem blauen Wellenschnitt geteilt wird und im unteren goldenen Teil einen blauen Fisch beinhaltet.

Als Helmzier finden in der Regel nat�rliche Gegenst�nde wie B�sche von Federn, Geweihe u.s.w. Verwendung, oftmals auch Menschen und Tiere. Im Falle Fischer k�nnte also auch ein Mensch mit einem Fisch in der ausgestreckten Hand als Helmzier Verwendung finden. Sie k�nnen in Ihrem Familienwappen aber auch ein Merkmal Ihrer Familie in die Helmzier setzen, das im Schild keinen Platz mehr fand.

Wenn jetzt als Ergebnis Ihrer �berlegung und Ahnenforschung ein heraldisch korrektes Wappen vor Ihnen liegt, k�nnen Sie es in einen passenden Rahmen als Schmuckst�ck an einen besonderen Platz Ihrer Wohnung h�ngen. Weitere Originale k�nnen Sie f�r die m�nnlichen Verwandten erstellen, die ebenfalls berechtigt sind, das Wappen zu f�hren.

Mit der Eintragung des Wappens in eine Wappenrolle ist der Rechtsschutz nach � 12 des BGB gew�hrleistet.